Kreistag Barnim unterbindet Pressefreiheit

So langsam kommt Bewegung in den Barnim. Im Lummerland (“Eine Insel mit zwei Bergen…”), wo die Dinge bisher wie auf Schienen ihrem alternativlosen Trott folgten, regt sich nun etwas. Sofort ist deutlich zu erkennen, wie ungewohnt diese Situation für die alten politischen Protagonisten sein muss. Unbeholfen, unwissend und unzeitgemäß stolpern der Kreistagspräsident bzw. seine Mitarbeiter über Steine, die anderenorts schon lange aus dem Weg geräumt sind. Doch “Oberkreistags Jim Knopf” und seinen “Lukas Lokomotivführern” fällt die neue Zeit sichtlich schwer. In Eberswalde versuchen sie sich in der Einschränkung von Pressefreiheit. Die DDR 2.0 lässt grüßen. Das Verhalten der Verantwortlichen im Kreistag kann nur als diktatorisch und weltfremd verstanden werden. 

Was ist passiert?

Es gibt ein neues Medium in der Region. Ein alternativer Info-Blog, privat betrieben. Heutzutage ist das kein schlechter Ansatz für Überparteilich- und Unabhängigkeit. DER-BARNIMER stellte vor Wochen eine Presseanfrage an die Presseabteilung des Kreistags. Die Fragen befassen sich mit dem Thema Asyl im Landkreis. Der neue Info-Blog bat um Zahlen. Wie viele Asylbewerber, wie aus Frauen, Männern und Kindern zusammengesetzt, wo untergebracht, ggf. schon in welche Arbeitsverhältnisse integriert?

Quelle: Pixabay // Themenbild nichts hören, sagen, sehen

Pressefreiheit Fehlanzeige 

Seit Wochen stiehlt sich die Pressestelle des Kreistages um Antworten. “Integration ohne Information”, ohne Beantwortung von Fragen, die unbequem erscheinen, scheint die Devise. Auch das Büro des Kreistagsvorsitzenden wird angefragt, als die Pressestelle nicht mehr reagiert. Aber bis auf eine kurze, reine Willensbekundung, “macht auch dieses Büro die drei Affen“. Nichts hören, sagen und sehen. Und wieder hat der Beobachter das Lummerlandlied im Ohr. Also jetzt alle: “Eine Insel mit zwei Bergen…”

Doch DER-BARNIMER muss unterdessen Verantwortlichen im Kreistag das Medienrecht und das relevante Pressegesetz des Bundeslandes Brandenburg erklären.  

Am 24.06.2019 finden Sie unter „Mein Tagebuch“ eine entsprechende Email des Info-Blogs an die Kreistagsverwaltung. – (zur Mail) – Die vorherigen Konversationen mit den entsprechenden Ansprechpartnern endeten jeweils fruchtlos. Eine Unterredung mit einem leeren Bürosessel, hätte nicht weniger oder mehr aufschlussreich sein können. Schon erstaunlich, wie sehr gerade die öffentlichen Stellen versagen, die eine Region in eine moderne, zeitgemäße Richtung führen sollen. 

Was sagt die Rechtslage nun wirklich?

Die Truppe um den Noch-Kreistagspräsidenten Prof. Dr. Alfred Schultz (LINKE) klammert sich offenbar an einen Runderlass der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 1993, einer Vereinbarung der Innenminister der Länder. Dieser normierte damals das Vergabeverfahren für Presseausweise.

Der Erlass sah vor, dass die fünf großen Journalisten- und Verlegerverbände (DJV, dju, DAG, VDZ, BDZV) in Absprache mit den Innenministerien der Länder „in eigener Verantwortung“ für die Vergabe der Presseausweise zuständig sein sollen.

Bildquelle: Bild von MasterTux auf Pixabay // Themenbild Rechtlage

Das Procedere führte im Jahr 2004 zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil v. 17. September 2004 – 1 K 1651/01, NJW-RR 2005, 1353 ff.). Geklagt hatte ein Verein von Fotojournalisten, der feststellte auch berechtigt zu sein, eigene Presseausweise auszustellen die ebenso behandelt werden müssten wie jene der fünf großen Verbände.

Dieses Recht wurde der Fotojournalisten-Vereinigung vom Verwaltungsgericht im Ergebnis zuerkannt. Zur Begründung zog das Gericht ausgerechnet die Anweisung des Runderlasses selbst heran. Nach der sollten auch solche „Journalisten, die keinen Presseausweis besitzen (z.B. nebenberufliche Journalisten), nach Maßgabe des Landespressegesetzes den gleichen Zugang zu Informationen fordern können, wie Inhaber von Presseausweisen der oben genannten Verbände.

Hierin sah das Verwaltungsgericht eine explizite Bestätigung der Annahme, dass ein Presseausweis, der von einem im Runderlass genannten Verband ausgestellt wurde, die Legitimation als Pressevertreter lediglich erleichtert – aber und das ist der entscheidende Punkt, keine öffentlich-rechtliche Tatbestandswirkung habe. 

Daraus folgte, dass auch andere Organisationen eigene Presseausweise ausstellen durften. Zwar wird von einigen Stellen immer wieder versucht das Presse und Medienrecht für sich zu interpretieren, um Medienvertreter auszuschließen, die nicht den großen Verbänden angehören, doch sind die geltenden gesetzlichen Regelungen klar zugunsten auch anderer Mitbewerber ausgelegt. Dieses macht durchaus Sinn. Nur so ist eine vielfältige, unabhängige Berichterstattung in Zeiten zu gewährleisten, in denen Politik Anteile an Verlagen und Medien hält. DER-BARNIMER berichtete in seinem Artikel “Straches Traum – Realität in Deutschland?” darüber.

Fazit:

Fakt ist also, es gibt eine Auskunftspflicht, auch gegenüber einem kleinen, unabhängigen Medium wie es DER-BARNIMER ist. Die Zeiten des bequemen Lummerlandes sind vorbei. Die engagierte Redaktion des neuen Info-Blog DER-BARNIMER nimmt seine Aufgabe zur Information der Bürger, über die Interessen Dritter hinweg, ernst und bleibt uneingeschränkt am Ball. Besser man gewöhnt sich auch in Eberswalde daran und hört auf das Lummerlandlied zu trällern. Der Barnim ist keine Insel, weder eine mit zwei Bergen, noch ein politisches oder rechtliches Eiland .